Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen der Deutschland Entdecken GmbH für Reiseveranstaltungen — Stand: Januar 2025

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge, die zwischen der Deutschland Entdecken GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") abgeschlossen werden. Mit der Buchung erkennt der Reisende diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Reisenden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 1 Vertragsschluss und Buchung

1.1 Angebot und Annahme

Das Reiseprogramm des Veranstalters stellt ein Angebot des Veranstalters zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchungsbestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Der Veranstalter empfiehlt dem Reisenden, die Buchungsbestätigung schriftlich anzufordern.

1.2 Buchungsvorgang

Mit der Buchung (schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Buchungsformular) erklärt der Reisende verbindlich, den Reisevertrag auf Basis des gebuchten Angebots und dieser AGB abschließen zu wollen. Der Buchende bucht für sich selbst und für alle in der Buchung namentlich genannten Mitreisenden. Er übernimmt die Verpflichtungen aus dem Reisevertrag für alle Mitreisenden, sofern er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.

1.3 Vertragsinhalt

Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Reiseprogramm und diesen AGB. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der im Reiseprogramm beschriebene Leistungsumfang für den Vertragsinhalt maßgebend ist.

1.4 Reiseanmeldung für Dritte

Wer für eine andere Person eine Reise bucht, haftet dem Veranstalter gegenüber als Mitschuldner für alle Verpflichtungen des vertretenen Reisenden, sofern er eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Jede reisende Person ist verpflichtet, für die vollständige und korrekte Übermittlung aller buchungsrelevanten Angaben zu sorgen.

§ 2 Reisepreis und Zahlung

2.1 Reisepreis

Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseprogramm oder dem individuellen Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreis pro Person in Euro, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller im Leistungsumfang enthaltenen Gebühren und Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2.2 Preisänderungen

Nach Vertragsschluss kann der Veranstalter eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse verändert haben und dies unmittelbar auf den Reisepreis durchschlägt. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Erhöhung mindestens 20 Tage vor Reisebeginn schriftlich mitgeteilt wird und die Voraussetzungen nach § 651f BGB erfüllt sind. Der Reisende hat das Recht, die Preiserhöhung abzulehnen und den Vertrag kostenlos zu stornieren, wenn die Erhöhung mehr als 8% des vereinbarten Reisepreises beträgt.

2.3 Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die verbleibende Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständigem Eingang der Zahlung zugesandt.

2.4 Zahlungsarten

Der Veranstalter akzeptiert folgende Zahlungsarten: Überweisung auf das angegebene Bankkonto, SEPA-Lastschriftverfahren (mit entsprechender Mandatserteilung), Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie PayPal. Bankgebühren trägt der Reisende.

2.5 Verzug

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter nach vorheriger Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 5 dieser AGB zu erheben.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Vertragsleistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Reiseprogramm und der Buchungsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet werden (z. B. Trinkgelder, persönliche Ausgaben, zusätzliche Mahlzeiten, Eintrittsgelder sofern nicht angegeben, Reisegepäckversicherung), sind nicht im Reisepreis enthalten.

3.2 Reiseleitung

Der Veranstalter stellt für gebuchte Gruppenreisen ab 8 Personen eine professionelle deutschsprachige Reiseleitung zur Verfügung. Diese ist als Ansprechpartner für die Reisenden tätig und kann bei Mängeln vor Ort Abhilfe schaffen. Die Reiseleitung ist berechtigt, Änderungen im Reiseprogramm vorzunehmen, wenn dies aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) erforderlich ist.

3.3 Unterkunft

Hotelkategorien und -sterne beziehen sich auf die örtliche Klassifizierung. Die im Reiseprogramm angegebenen Unterkunftsbeschreibungen entsprechen dem Zustand zum Zeitpunkt der Drucklegung des Programms. Spätere Änderungen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, sind möglich. Der Veranstalter bemüht sich, entsprechend der Buchung Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer zuzuweisen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, einen bestimmten Ausblick oder eine bestimmte Lage im Hotel besteht nicht, sofern keine entsprechende Zusicherung vorliegt.

3.4 Beförderung

Art, Klasse und Strecke der Beförderung ergeben sich aus dem Reiseprogramm und der Buchungsbestätigung. Bei Gruppenreisen sind Sitzplatznummern in der Regel nicht reserviert. Gepäckbestimmungen der Beförderungsunternehmen sind zu beachten.

3.5 Mahlzeiten

Die im Reisepreis enthaltenen Mahlzeiten sind in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen (z. B. "Frühstück", "Halbpension", "Vollpension"). Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nicht erstattet. Besondere Ernährungswünsche (z. B. vegetarisch, vegan, Lebensmittelallergien) sind bei der Buchung anzugeben. Der Veranstalter wird sich bemühen, diesen Wünschen nachzukommen, kann dies aber nicht in jedem Fall garantieren.

§ 4 Leistungsänderungen vor Reisebeginn

4.1 Programmänderungen

Änderungen von Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinflussen. Unerhebliche Änderungen sind z. B. geringfügige Abweichungen von Reisezeiten, Reihenfolgen von Besichtigungspunkten oder der Unterkunft innerhalb der gleichen oder einer gleichwertigen Kategorie.

4.2 Erhebliche Programmänderungen

Muss der Veranstalter erhebliche Änderungen vornehmen (z. B. Wechsel des Reiseziels, erhebliche Änderung der Unterkunft, wesentliche Änderung des Reiseprogramms), so wird der Reisende hiervon unverzüglich informiert. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, entweder die Änderung anzunehmen, kostenlos zu stornieren oder eine gleichwertige Ersatzreise zu buchen. Dieses Wahlrecht ist innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Änderung auszuüben.

4.3 Reiseabbruch durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann eine Reise absagen oder abbrechen, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl (sofern angegeben) nicht erreicht wird oder höhere Gewalt die Durchführung verhindert. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den bereits gezahlten Reisepreis vollständig.

§ 5 Rücktritt des Reisenden und Stornogebühren

5.1 Rücktrittsrecht

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss schriftlich oder per E-Mail an den Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.

5.2 Stornogebühren

Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann der Veranstalter folgende pauschale Stornogebühren erheben, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn richten:

Der Reisende behält sich vor, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Umbuchungsgebühren

Eine Umbuchung (Änderung des Reisetermins, der Teilnehmerzahl oder der gebuchten Leistungen) ist bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR pro Person möglich. Danach kann eine Umbuchung nur noch durch Stornierung und Neubuchung erfolgen.

5.4 Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, der in den Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Wird ein Ersatzteilnehmer akzeptiert, können dem Reisenden die tatsächlich entstehenden Umbuchungskosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.

5.5 Reiserücktrittsversicherung

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung mit Rückholkosten. Informationen zu entsprechenden Versicherungsangeboten erteilt der Veranstalter auf Anfrage.

§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, obwohl diese im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind (z. B. Mahlzeiten, Ausflüge, Eintrittskarten), hat der Reisende keinen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung, sofern die Nichtnutzung auf freier Entscheidung des Reisenden beruht oder der Veranstalter die Leistung ordnungsgemäß bereitstellt.

§ 7 Reisemängel, Abhilfe und Minderung

7.1 Definition Reisemangel

Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Unerhebliche Abweichungen, die den Gesamteindruck der Reise nicht beeinträchtigen, stellen keinen Reisemangel dar.

7.2 Anzeigepflicht

Mängel hat der Reisende unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem örtlichen Vertreter des Veranstalters zu melden. Ist eine Abhilfe trotz Anzeige nicht möglich oder wird sie vom Veranstalter verweigert oder ist die sofortige Abhilfe im Interesse des Reisenden notwendig, kann der Reisende auf Kosten des Veranstalters selbst Abhilfe schaffen.

7.3 Minderung

Erbringt der Veranstalter die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Reisende Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis zwischen dem Wert der Reise in vertragsgemäßem Zustand und dem tatsächlichen Wert der Reise. Geringfügige Mängel, die sich nicht spürbar auf das Reiseerlebnis auswirken, begründen keinen Minderungsanspruch.

7.4 Kündigung wegen Mängeln

Beeinträchtigt ein Reisemangel die Reise erheblich, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung hat der Reisende Anspruch auf Rückbeförderung und Rückerstattung des Reisepreises abzüglich des Wertes der in Anspruch genommenen Leistungen.

7.5 Ausschlussfrist

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich bestimmten Ende der Reise geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren nach Ablauf dieser Frist.

§ 8 Haftung des Veranstalters

8.1 Grundsatz

Der Veranstalter haftet nach Maßgabe der §§ 651a ff. BGB für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise, die Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die korrekte Beschreibung aller Reiseleistungen im Programm.

8.2 Haftungsbeschränkung für Sachschäden

Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.3 Haftungsausschlüsse

Der Veranstalter haftet nicht für:

§ 9 Pflichten des Reisenden

9.1 Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Da es sich um Inlandsreisen handelt, sind für Reisen innerhalb Deutschlands keine Reisepässe, Visa oder Impfnachweise erforderlich. Dennoch ist der Reisende verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Pass mitzuführen. Bei Reisen mit Kindern unter 18 Jahren empfiehlt der Veranstalter, die Kinderreisepässe oder entsprechende Dokumente mitzuführen.

9.2 Verhalten während der Reise

Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen, die Mitreisenden nicht zu beeinträchtigen und die örtlichen Gesetze, Vorschriften und Sitten zu respektieren. Bei grobem Fehlverhalten ist der Veranstalter berechtigt, den Reisenden von der Reise auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

9.3 Schadensminderungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um entstandene Schäden zu vermeiden oder zu mindern. Schäden, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Veranstalter nicht zu ersetzen.

§ 10 Reiseunterlagen

Der Veranstalter übermittelt dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung, Reisevoucher, Programm, Informationsblätter) nach vollständiger Zahlung des Reisepreises, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, werden die Reiseunterlagen unverzüglich nach Buchung und Zahlungseingang übermittelt. Die Reiseunterlagen werden in der Regel per E-Mail zugesandt; auf Wunsch auch per Post (Zusatzkosten können anfallen).

§ 11 Reisegepäck

Der Veranstalter weist darauf hin, dass für die Beförderung von Gepäck die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsträgers gelten. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von Gepäck durch Verkehrsträger. Die mitgenommene Menge an Gepäck sollte den im Reiseprogramm angegebenen Gepäckbeschränkungen entsprechen.

§ 12 Reisekrankenversicherung und Assistance

Für Inlandsreisen innerhalb Deutschlands besteht in der Regel Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der Veranstalter empfiehlt dennoch den Abschluss einer Reiseversicherung, die Reiserücktrittskosten, Reiseabbruchkosten und gegebenenfalls Mehrkosten bei unvorhergesehenen Ereignissen abdeckt. Im Notfall stellt der Veranstalter eine 24-Stunden-Notfallhotline unter +49 30 5547 8293 zur Verfügung.

§ 13 Sonderleistungen und individuelle Wünsche

Sonderwünsche des Reisenden (z. B. Zimmertyp, Sitzplatz im Bus, Ernährungswünsche) können bei der Buchung angegeben werden. Der Veranstalter wird sich nach Kräften bemühen, diese Wünsche zu erfüllen, kann jedoch deren Erfüllung nicht garantieren, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Für die Erfüllung von Sonderwünschen können zusätzliche Kosten entstehen.

§ 14 Vertragliche Informationspflichten

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen informiert der Veranstalter den Reisenden über alle wesentlichen Reiseleistungen, den Gesamtpreis, die Zahlungsmodalitäten, das Stornierungsrecht und die Kontaktdaten. Diese Informationen werden im Reiseprogramm, in der Buchungsbestätigung und in diesen AGB bereitgestellt. Bei Unklarheiten steht das Beratungsteam des Veranstalters gerne zur Verfügung.

§ 15 Beschwerden und Streitbeilegung

15.1 Beschwerdeverfahren

Beschwerden über Reiseleistungen sind zunächst an die örtliche Reiseleitung zu richten, um eine schnelle Abhilfe zu ermöglichen. Kann vor Ort keine Einigung erzielt werden, ist die Beschwerde nach Rückkehr schriftlich innerhalb der gesetzlichen Fristen an den Veranstalter zu richten. Die Kontaktdaten des Veranstalters für Beschwerden sind: Deutschland Entdecken GmbH, Unter den Linden 47, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected].

15.2 Alternative Streitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt daran derzeit nicht teil. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.

§ 16 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet die vom Reisenden im Rahmen der Buchung übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung des Reisevertrages. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Insbesondere werden folgende Daten zur Vertragserfüllung weitergegeben: Name und Geburtsdatum an Hotels, Transportdienstleister und lokale Reiseführer. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des für die Reisedurchführung erforderlichen Rahmens erfolgt nicht.

§ 17 Schriftform und Kommunikation

Alle wesentlichen Erklärungen im Rahmen des Reisevertrages bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch E-Mail erfüllt. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Die Kommunikation mit dem Veranstalter kann per Post, E-Mail oder Telefon erfolgen.

§ 18 Sprachliche Gleichstellung

Diese AGB wurden in deutscher Sprache erstellt. Bei etwaigen Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgebend. Der Veranstalter kommuniziert mit dem Reisenden in der Regel auf Deutsch; auf Anfrage kann auch auf Englisch kommuniziert werden.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für den Reisevertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. Gegenüber Verbrauchern kann der Veranstalter nur am Wohnsitz des Reisenden klagen.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 21 Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB. Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Reisenden.

§ 22 Besondere Reisebedingungen

22.1 Gruppenreisen

Für Gruppenreisen (ab 10 Personen) gelten ergänzend die Gruppenreisebedingungen des Veranstalters, die auf Anfrage erhältlich sind. Für Gruppenreisen können abweichende Zahlungs- und Stornokonditionen vereinbart werden.

22.2 Reisen mit Kindern

Kinder unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten an Reisen teilnehmen. Für Kinder gelten besondere Ermäßigungen, die im Reiseprogramm oder auf Anfrage mitgeteilt werden. Der Veranstalter behält sich vor, für Kinder unter bestimmten Altersgrenzen besondere Sicherheitsmaßnahmen vorzuschreiben.

22.3 Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Der Veranstalter bemüht sich, Reisenden mit eingeschränkter Mobilität geeignete Angebote bereitzustellen. Reisende mit besonderen Bedürfnissen werden gebeten, diese bei der Buchung anzugeben, damit der Veranstalter prüfen kann, ob die gewünschte Reise geeignet ist und welche Anpassungen vorgenommen werden können.

22.4 Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich im Reiseprogramm anders angegeben oder gesondert vereinbart. Ausnahmen können auf schriftliche Anfrage in Einzelfällen genehmigt werden.

§ 23 Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung

Deutschland Entdecken GmbH ist einem nachhaltigen Tourismus verpflichtet. Der Veranstalter arbeitet bevorzugt mit Unterkünften und Dienstleistern zusammen, die Umweltstandards einhalten und nachhaltiges Wirtschaften fördern. Reisende werden gebeten, während der Reise umweltbewusst zu handeln, Naturschutzgebiete zu respektieren und die lokale Bevölkerung sowie Fauna und Flora zu achten.

§ 24 Staatliche Zertifizierung und behördliche Genehmigungen

Deutschland Entdecken GmbH ist ein von der Regierung genehmigter und von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter. Alle für den Betrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Lizenzen liegen vor und werden regelmäßig erneuert. Die staatliche Zertifizierung verpflichtet den Veranstalter zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards und bietet dem Reisenden zusätzliche Sicherheit und Schutz.

§ 25 Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten ab dem 1. Januar 2025 und ersetzen alle früheren Fassungen. Frühere Buchungen, die unter früheren AGB-Fassungen abgeschlossen wurden, bleiben von dieser Änderung unberührt und unterliegen weiterhin den bei Buchung gültigen AGB.

Kontaktadresse für alle Fragen zu diesen AGB:

Deutschland Entdecken GmbH
Unter den Linden 47
10117 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 5547 8293
E-Mail: [email protected]
Website: https://deutschland-entdecken.de

Geschäftsführung: Maximilian Bauer
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 123456 B
Umsatzsteuer-ID: DE 123456789